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Öffentlicher Dienst
Spezial-Säule · Öffentlicher Dienst

Als Beamter brauchen Sie keine Standardpolice.

Dienstunfähigkeit und beihilfekonforme Krankenversicherung folgen eigenen Regeln. Wir kennen sie, und richten Ihre Absicherung exakt auf Ihr Beamtenverhältnis aus.

2
Kernthemen im Beamtenverhältnis
Ab Anwärter
Absicherung möglich
Ein
fester Ansprechpartner
01 · Warum anders

Beihilfe verändert alles. Wer das ignoriert, versichert an Ihrem Bedarf vorbei.

Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Ihre private Absicherung muss genau den verbleibenden Prozentsatz abdecken, nicht mehr, nicht weniger.

Und statt der Berufsunfähigkeit brauchen Sie eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die auch bei Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn greift.

02 · Die zwei Kernthemen

Worauf es für Beamte ankommt

DU

Dienstunfähigkeit

Werden Sie dienstunfähig, entscheidet die Vertragsklausel über alles. Nur eine echte DU-Klausel akzeptiert die amtsärztliche Feststellung, ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit.

Echte DU-Klausel statt BU mit Zusatz
Absicherung schon für Anwärter
Verzicht auf Nachprüfung im Detail
PKV

Beihilfekonforme Krankenvers.

Ihre private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe passgenau. Der richtige Beihilfetarif spart Beitrag und schließt genau die Lücke, die der Dienstherr offen lässt.

Passender Beihilfeergänzungstarif
Beihilfesätze bei Veränderung im Blick
Absicherung von Ehepartner & Kindern
03 · Der Unterschied

Standardpolice vs.
beamtengerechte Absicherung

Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, ob im Ernstfall gezahlt wird.

Kriterium
Standard vom Vergleichsportal
Mit Nicolay & Partner
Dienstunfähigkeit
BU-Vertrag, DU nur als Zusatz, mit eigener Prüfung
Echte DU-Klausel, folgt der amtsärztlichen Feststellung
Krankenversicherung
Volltarif, an der Beihilfe vorbei, zu teuer
Beihilfekonformer Tarif, exakt auf Ihren Satz
Beratung
Formular, kein Ansprechpartner
Persönlich, mit Kenntnis des Dienstrechts
Bei Veränderung
Sie müssen selbst nachsteuern
Wir prüfen Beihilfesätze & Bedarf jährlich
04 · Für wen

Der gesamte öffentliche Dienst

Lehrkräfte Polizei & Feuerwehr Verwaltung & Behörden Beamtenanwärter Richter & Justiz Soldaten auf Zeit
So gehen wir vor

In drei Schritten zur beamtengerechten Absicherung

01

Status klären

Beihilfesatz, Familienstand und Dienstverhältnis bestimmen, welche Tarife überhaupt in Frage kommen.

02

Verträge prüfen

Wir sehen uns an, ob Ihre bestehenden Verträge eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten und ob der Krankenversicherungstarif zur Beihilfe passt.

03

Anpassen und begleiten

Wir stellen um, wo es nötig ist, und prüfen bei Beförderung, Familienzuwachs oder Ortswechsel nach.

Häufige Fragen

Was Beamte uns fragen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit? +

Berufsunfähigkeit knüpft daran an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Dienstunfähigkeit knüpft an die amtsärztliche Feststellung und die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel folgt dieser Feststellung ohne eigene Prüfung.

Ab wann sollte ich mich als Anwärter absichern? +

So früh wie möglich. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses bestimmt Beitrag und Annahme. Wer wartet, riskiert Ausschlüsse oder Zuschläge.

Wie hoch ist mein Beihilfesatz? +

Das hängt von Bundesland, Dienstherr, Familienstand und Kinderzahl ab. Üblich sind 50 bis 70 Prozent. Den genauen Satz klären wir im Gespräch, danach richtet sich der passende Ergänzungstarif.

Ändert sich etwas, wenn ich verbeamtet werde oder Kinder bekomme? +

Ja. Beihilfesätze ändern sich mit dem Status und der Familiensituation. Deshalb prüfen wir regelmäßig nach, statt einmal abzuschließen und den Vertrag liegen zu lassen.

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Die Themen im Detail

05 · Ihr nächster Schritt

Lassen Sie Ihre Absicherung beamtengerecht prüfen.

Unverbindlich und kostenfrei. Wir sagen Ihnen, ob Ihre bestehenden Verträge wirklich zu Ihrem Beamtenverhältnis passen.

Direkt erreichbar
Telefon0611 4111336
E-Mailinfo@nicolay-partner.de
BüroBiebricher Allee 31, Wiesbaden
ZeitenMo–Fr · 08:30–18:00
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Öffentlicher Dienst im Überblick

Warum Beamte eigene Verträge brauchen

Beamte sind weder gesetzlich krankenversichert noch im üblichen Sinne berufsunfähigkeitsversichert. Beides folgt eigenen Regeln: die Beihilfe des Dienstherrn auf der einen Seite, die Dienstunfähigkeit auf der anderen. Verträge von der Stange bilden das selten korrekt ab, weil sie für Angestellte gebaut sind.

Beihilfe und der passende Ergänzungstarif

Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, üblicherweise zwischen 50 und 70 Prozent, abhängig von Bundesland, Familienstand und Kinderzahl. Die private Krankenversicherung muss genau den Rest abdecken. Ein Volltarif wäre zu teuer, ein zu knapper Tarif lässt eine Lücke.

Ändert sich Ihr Status, ändert sich auch der Beihilfesatz. Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat, Geburt eines Kindes oder ein Wechsel des Dienstherrn sind Anlässe, den Tarif zu prüfen.

Dienstunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Der wichtigste Unterschied steckt in der Vertragsklausel. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel folgt der amtsärztlichen Feststellung und der Zurruhesetzung durch den Dienstherrn. Ein Berufsunfähigkeitsvertrag mit Zusatz prüft dagegen selbst, ob Sie noch arbeiten könnten. Im Ernstfall entscheidet genau dieser Unterschied darüber, ob gezahlt wird.

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