Dienstunfähigkeit und beihilfekonforme Krankenversicherung folgen eigenen Regeln. Wir kennen sie, und richten Ihre Absicherung exakt auf Ihr Beamtenverhältnis aus.
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Ihre private Absicherung muss genau den verbleibenden Prozentsatz abdecken, nicht mehr, nicht weniger.
Und statt der Berufsunfähigkeit brauchen Sie eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die auch bei Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn greift.
Werden Sie dienstunfähig, entscheidet die Vertragsklausel über alles. Nur eine echte DU-Klausel akzeptiert die amtsärztliche Feststellung, ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit.
Ihre private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe passgenau. Der richtige Beihilfetarif spart Beitrag und schließt genau die Lücke, die der Dienstherr offen lässt.
Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, ob im Ernstfall gezahlt wird.
Beihilfesatz, Familienstand und Dienstverhältnis bestimmen, welche Tarife überhaupt in Frage kommen.
Wir sehen uns an, ob Ihre bestehenden Verträge eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten und ob der Krankenversicherungstarif zur Beihilfe passt.
Wir stellen um, wo es nötig ist, und prüfen bei Beförderung, Familienzuwachs oder Ortswechsel nach.
Berufsunfähigkeit knüpft daran an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Dienstunfähigkeit knüpft an die amtsärztliche Feststellung und die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel folgt dieser Feststellung ohne eigene Prüfung.
So früh wie möglich. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses bestimmt Beitrag und Annahme. Wer wartet, riskiert Ausschlüsse oder Zuschläge.
Das hängt von Bundesland, Dienstherr, Familienstand und Kinderzahl ab. Üblich sind 50 bis 70 Prozent. Den genauen Satz klären wir im Gespräch, danach richtet sich der passende Ergänzungstarif.
Ja. Beihilfesätze ändern sich mit dem Status und der Familiensituation. Deshalb prüfen wir regelmäßig nach, statt einmal abzuschließen und den Vertrag liegen zu lassen.
Unverbindlich und kostenfrei. Wir sagen Ihnen, ob Ihre bestehenden Verträge wirklich zu Ihrem Beamtenverhältnis passen.
Beamte sind weder gesetzlich krankenversichert noch im üblichen Sinne berufsunfähigkeitsversichert. Beides folgt eigenen Regeln: die Beihilfe des Dienstherrn auf der einen Seite, die Dienstunfähigkeit auf der anderen. Verträge von der Stange bilden das selten korrekt ab, weil sie für Angestellte gebaut sind.
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, üblicherweise zwischen 50 und 70 Prozent, abhängig von Bundesland, Familienstand und Kinderzahl. Die private Krankenversicherung muss genau den Rest abdecken. Ein Volltarif wäre zu teuer, ein zu knapper Tarif lässt eine Lücke.
Ändert sich Ihr Status, ändert sich auch der Beihilfesatz. Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat, Geburt eines Kindes oder ein Wechsel des Dienstherrn sind Anlässe, den Tarif zu prüfen.
Der wichtigste Unterschied steckt in der Vertragsklausel. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel folgt der amtsärztlichen Feststellung und der Zurruhesetzung durch den Dienstherrn. Ein Berufsunfähigkeitsvertrag mit Zusatz prüft dagegen selbst, ob Sie noch arbeiten könnten. Im Ernstfall entscheidet genau dieser Unterschied darüber, ob gezahlt wird.
Dieser Textbereich wird noch ausgebaut.