Eine Betriebsrente, die auch dann weiterläuft, wenn ein Mitarbeiter länger ausfällt. Für mittelständische Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, die Fachkräfte halten wollen, ohne sich in Verwaltung zu verlieren.
Wer im Mittelstand um Fachkräfte konkurriert, konkurriert nicht nur mit dem Betrieb zwei Straßen weiter, sondern mit Konzernen, die ganze Abteilungen für Sozialleistungen beschäftigen. Deren Angebot an neue Mitarbeiter besteht längst nicht mehr nur aus einer Zahl auf dem Vertrag.
Ein höheres Gehalt kann jeder nachbieten. Eine gut gemachte betriebliche Versorgung nicht. Sie wirkt über Jahre, und sie ist oft der Grund, warum jemand bleibt, wenn ein Wettbewerber ihn abwerben will.
Die meisten Betriebe, mit denen wir sprechen, haben irgendwann eine Direktversicherung abgeschlossen. Danach kam nichts mehr. Die Verträge liegen im Ordner, kaum ein Mitarbeiter kennt seinen Anspruch, und der Arbeitgeberzuschuss wurde nie sauber umgesetzt.
Genau da setzen wir an. Nicht mit einem weiteren Vertrag, sondern mit einem Konzept, das Ihre Mitarbeiter verstehen und das Sie keine zusätzliche Arbeitszeit kostet.
Die Bausteine greifen ineinander. Welche davon für Ihren Betrieb sinnvoll sind, klären wir im Erstgespräch.
Ihre Mitarbeiter wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in Versorgung um. Das mindert Steuer und Sozialabgaben, aus einem überschaubaren Nettoaufwand wird ein deutlich größerer Beitrag.
Seit 2022 sind mindestens 15 Prozent Zuschuss auf umgewandelte Beträge Pflicht, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen. Wir setzen das von Anfang an sauber um, statt es später korrigieren zu müssen.
Fällt ein Mitarbeiter durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall aus, übernimmt die Gesellschaft die Beitragszahlung. Die Versorgung wächst weiter, als ob er Tag für Tag weiterarbeiten würde.
Niemand wird wegen Vorerkrankungen ausgeschlossen. Gerade in Betrieben mit körperlicher Arbeit ist das der Unterschied zwischen einem Angebot für alle und einem Angebot für wenige.
Versorgungsordnung, Arbeitgeberpflichten, Haftungsfragen. Sie bekommen die Unterlagen, die Ihre Lohnbuchhaltung und Ihr Steuerberater brauchen.
Eine Betriebsrente, die niemand kennt, bindet niemanden. Wir erklären Ihren Mitarbeitern persönlich, was sie davon haben, in Sprechstunden im Betrieb.
Eine Betriebsrente mit Beitragsfortführung bleibt im Vorstellungsgespräch hängen. Sie stehen damit neben Angeboten, die sonst vor allem Großunternehmen machen.
Wer eine laufende Versorgung hat und sie versteht, wechselt nicht wegen ein paar hundert Euro. Jede vermiedene Neubesetzung spart ein Vielfaches der Beiträge.
Sie kennen Ihre Kosten je Mitarbeiter im Voraus. Keine Nachschusspflicht, keine Überraschung in der Bilanz.
Fällt jemand längere Zeit aus, steht er nicht plötzlich ohne Altersvorsorge da. Das ist der Punkt, an dem viele Standardmodelle aufhören und unseres weiterläuft.
Wir sehen uns an, was bereits läuft, ob der Arbeitgeberzuschuss korrekt umgesetzt ist und wo Haftungsrisiken liegen. Das dauert ein Gespräch.
Sie bekommen ein Modell, das zu Ihrer Belegschaft passt, samt der Unterlagen, die es rechtlich tragen. Kosten und Aufwand stehen vorher fest.
Wir kommen in den Betrieb, erklären es Ihren Mitarbeitern und bleiben Ansprechpartner. Bei neuen Mitarbeitern, bei Änderungen und im Leistungsfall.
Die betriebliche Altersversorgung, im Alltag meist Betriebsrente genannt, ist eine Zusage des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter: Für die Zeit nach dem Arbeitsleben wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente etwas aufgebaut. Rechtlich geregelt ist das im Betriebsrentengesetz, praktisch entscheidet aber die Ausgestaltung darüber, ob daraus ein echter Vorteil im Wettbewerb um Personal wird oder nur ein weiterer Ordner im Regal.
Für mittelständische Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet ist das inzwischen weniger eine Frage der Sozialleistung als eine Frage der Personalstrategie. Wer in Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt um Fachkräfte wirbt, steht im direkten Vergleich mit Konzernen, deren Versorgungswerke seit Jahrzehnten laufen. Der Abstand lässt sich schließen, er lässt sich nur nicht nebenbei schließen.
Das Gesetz kennt fünf Wege, eine Betriebsrente umzusetzen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für den typischen Mittelständler sind die ersten beiden die Regel, weil sie ohne Rückstellungen in der Bilanz auskommen und den Verwaltungsaufwand gering halten. Direktzusage und Unterstützungskasse spielen vor allem bei Geschäftsführern und Führungskräften eine Rolle, wenn höhere Beiträge gewünscht sind.
Welcher Weg passt, hängt weniger vom Produkt ab als von der Belegschaft: Wie alt ist sie, wie hoch ist die Fluktuation, wie viele Mitarbeiter arbeiten körperlich, wie stark schwanken die Einkommen. Deshalb steht bei uns die Bestandsaufnahme vor jedem Vorschlag.
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttoentgelts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen, er kann nur den Durchführungsweg bestimmen. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei, bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, und bis zu vier Prozent zusätzlich sozialversicherungsfrei.
Seit 2022 gilt außerdem für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Das ist der Punkt, an dem wir in der Praxis die meisten Altbestände aufräumen. Der Zuschuss wurde in vielen Betrieben nie eingeführt, falsch berechnet oder nur für Neuverträge umgesetzt.
Erstens fehlt eine schriftliche Versorgungsordnung. Ohne sie ist unklar, wer unter welchen Bedingungen was bekommt, und der Arbeitgeber trägt das Risiko der Auslegung. Zweitens ist die Zusage nicht an die Lohnbuchhaltung angebunden, sodass Änderungen bei Gehalt, Elternzeit oder Teilzeit nicht nachgeführt werden. Drittens kennt die Belegschaft die Zusage nicht. Eine Leistung, von der niemand weiß, bindet niemanden.
Der wunde Punkt vieler Standardverträge zeigt sich, wenn ein Mitarbeiter länger ausfällt. Fällt das Entgelt weg, fallen die Beiträge weg, und die Versorgung ruht in genau der Lebenslage, in der sie am dringendsten gebraucht würde. In unserem Konzept übernimmt die Gesellschaft in diesem Fall die Beitragszahlung, die Versorgung wächst weiter, als ob der Mitarbeiter regulär weiterarbeiten würde.
Dazu kommt der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung. In Betrieben mit körperlich anspruchsvoller Arbeit, im Handwerk, in der Produktion, im Bau, ist das oft der Unterschied zwischen einem Angebot für die gesamte Belegschaft und einem Angebot für die Gesunden und Jungen.
Der Einstieg kostet Sie in der Regel ein bis zwei Termine. Im ersten sehen wir uns an, was bereits läuft, im zweiten steht das Konzept samt Versorgungsordnung und Kostenrahmen. Die Kommunikation an die Belegschaft übernehmen wir in Sprechstunden im Betrieb, damit Ihre Mitarbeiter eine Person und nicht ein Merkblatt vor sich haben.
Danach bleibt die laufende Betreuung bei uns: neue Mitarbeiter, Änderungen, Fragen zur Abrechnung und der Leistungsfall. Ihre Lohnbuchhaltung bekommt die Unterlagen, die sie braucht, Ihr Steuerberater ebenso.
Die Betriebsrente wirkt langfristig, sie zahlt auf die Bindung über Jahre ein. Eine betriebliche Krankenversicherung wirkt kurzfristig und wird von Mitarbeitern sofort wahrgenommen, etwa beim Zahnarzt oder beim Facharzttermin. In der Kombination entsteht ein Benefit-Paket, das im Vorstellungsgespräch und im Bleibegespräch gleichermaßen trägt. Welche Gewichtung für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hängt von Altersstruktur und Wettbewerbssituation ab.
Es gibt keine Untergrenze. Wir betreuen Betriebe mit einer Handvoll Mitarbeitern genauso wie größere Mittelständler. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern ob Sie Mitarbeiter halten wollen, die schwer zu ersetzen sind.
Bei der Entgeltumwandlung ja. Seit 2022 sind mindestens 15 Prozent Zuschuss Pflicht, soweit Sie durch die Umwandlung Sozialabgaben sparen. Viele Betriebe gehen darüber hinaus, weil genau dieser Zuschuss bei den Mitarbeitern als Wertschätzung ankommt.
Die erworbenen Anwartschaften gehören dem Mitarbeiter. Je nach Modell kann er den Vertrag privat weiterführen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Wir klären das vorher, damit es im Fall der Fälle keine Diskussion gibt.
Vor allem durch die Beitragsfortführung. Fällt ein Mitarbeiter durch Unfall oder Krankheit länger aus, übernimmt die Gesellschaft die Beiträge, und die Versorgung wächst weiter. Bei vielen Standardverträgen ruht sie genau in dem Moment, in dem sie am wichtigsten wäre.
Die Einrichtung kostet Sie ein bis zwei Termine. Danach läuft die Verwaltung über uns, inklusive der Unterlagen für Lohnbuchhaltung und Steuerberater. Bei neuen Mitarbeitern genügt eine kurze Meldung.
Ja. In unserem Konzept gibt es keine Gesundheitsprüfung, niemand wird ausgeschlossen. Für Betriebe mit körperlich anspruchsvoller Arbeit ist das oft der entscheidende Punkt.
Im Erstgespräch klären wir, was bereits läuft, wo Sie als Arbeitgeber in der Pflicht sind und was ein zeitgemäßes Konzept in Ihrem Betrieb kosten würde. Kostenfrei und unverbindlich.