Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Wir rechnen sie mit Ihnen durch, auch den Beitrag im Alter.
Selbständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Krankenkasse nicht pflichtversichert. Für sie ist die PKV der Standardweg. Angestellte können wechseln, wenn ihr Bruttojahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegt.
Was ein Tarif kostet und was er leistet, hängt davon ab, wann jemand wechselt. Wer im jüngeren Alter und in guter gesundheitlicher Verfassung einsteigt, zahlt dauerhaft niedrigere Beiträge. Wer den Wechsel lange hinausschiebt, zahlt mehr, hat möglicherweise weniger Tarifoptionen, und Vorerkrankungen werden schwieriger zu platzieren. Das lässt sich nicht rückwirkend korrigieren.
Was die PKV erstattet, bestimmt der Tarif: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker, weltweiter Auslandsschutz. Jede Leistung hat ihren Preis, nicht jede ist für jeden Lebensabschnitt sinnvoll.
Ein höherer jährlicher Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar. Sie zahlen dann kleinere Rechnungen aus eigener Tasche. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen.
Arbeitgeber zahlen bis zu 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags, höchstens aber die Hälfte des aktuellen Höchstbeitrags in der GKV. Für Selbständige gibt es keinen Zuschuss, sie tragen den vollen Beitrag allein.
Die PKV bildet während der Berufsjahre Kapitalrücklagen, die den Beitragsanstieg im Alter abfedern sollen. Wie hoch diese Rückstellungen sind, variiert je nach Tarif und Versicherer.
Als Privatpatient können Sie Fachärzte direkt aufsuchen, ohne Überweisung. In vielen Praxen gibt es kürzere Wartezeiten für Privatpatienten.
Ihre Behandlungen richten sich nach dem gewählten Tarif, nicht nach dem jeweils gültigen Kassenstandard, der sich per Gesetzgebung ändern kann.
Anders als in der GKV hängt Ihr Beitrag nicht von Ihrem Einkommen ab. Er richtet sich nach Ihrem Einstiegsalter, Ihrer Gesundheitssituation und dem Tarif.
Sie entscheiden, welchen Schutz Sie wollen und was er kosten soll. Das erfordert eine bewusste Entscheidung, gibt Ihnen aber Spielraum, den die GKV nicht bietet.
Wir klären, ob und wann ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, welche Vorerkrankungen zu berücksichtigen sind und welcher Leistungsumfang zu Ihrem Alltag passt.
Sie bekommen eine nachvollziehbare Übersicht mit konkreten Beitragsangaben und erläuterten Leistungsunterschieden, ohne Fachjargon.
Wir begleiten den gesamten Prozess: Antragstellung, Beantwortung der Gesundheitsfragen, Kündigung der alten Mitgliedschaft und Klärung von Übergangsfristen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht, bis zu einem bestimmten Einkommensniveau. Liegt das Bruttojahresgehalt in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht keine Versicherungspflicht mehr, und der Wechsel in die PKV ist möglich. Selbständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht in der GKV pflichtversichert und können sich von Beginn an privat versichern. Beamte sind ein Sonderfall: Sie haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn und versichern den nicht gedeckten Anteil privat.
In der GKV zahlen alle einen einkommensabhängigen Prozentsatz. In der PKV zahlt jeder seinen eigenen Beitrag, berechnet nach Einstiegsalter, Gesundheitszustand bei Abschluss und gewähltem Tarif. Das ist der wichtigste strukturelle Unterschied. Wer jung und gesund eintritt, zahlt einen Beitrag, der über Jahrzehnte vergleichsweise stabil bleibt. Wer spät wechselt oder Vorerkrankungen hat, zahlt von Anfang an mehr, und die Tarifoptionen werden enger.
Angestellte, die privat versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur PKV. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags, ist aber nach oben begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige haben keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, da sie kein Arbeitsverhältnis haben, und tragen ihren Beitrag vollständig selbst. Das ist ein relevanter Kostenfaktor, den Selbständige bei der Entscheidung für oder gegen die PKV einkalkulieren sollten.
Bei Abschluss einer PKV beantworten Antragsteller detaillierte Fragen zu ihrem Gesundheitszustand der vergangenen Jahre. Der Versicherer bewertet das Risiko und entscheidet, zu welchen Konditionen er einen Vertrag anbietet. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag auf die Prämie führen, zu einem Leistungsausschluss für bestimmte Diagnosen, oder in seltenen Fällen zu einer Ablehnung des Antrags. Falsche oder unvollständige Angaben können später zur Leistungsverweigerung führen. Wer Vorerkrankungen hat, sollte die Antragstellung deshalb sorgfältig vorbereiten.
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Ihrem Einstiegsalter, Ihrem Gesundheitszustand bei Abschluss und dem gewählten Tarif ab. Wer jung und gesund wechselt, zahlt dauerhaft weniger als jemand, der mit 50 einsteigt.
Sie müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie unabhängig vom Einkommen in die PKV.
Arbeitgeber zahlen bis zu 50 Prozent Ihres tatsächlichen Beitrags, höchstens aber die Hälfte des aktuellen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Den genauen Betrag berechnen wir für Ihren Fall.
Vorerkrankungen werden bei der Gesundheitsprüfung angegeben. Der Versicherer kann einen Risikozuschlag auf die Prämie erheben, bestimmte Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Deshalb lohnt es sich, früh zu wechseln.
Als Angestellter nur, wenn Ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze dauerhaft unterschreitet oder Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben. Als Selbständiger ist die Rückkehr grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft.
Beiträge steigen im Alter typischerweise an. Die gebildeten Altersrückstellungen sollen das abfedern. Eine Rückkehr in die GKV ist für die meisten Privatversicherten im Rentenalter nicht möglich.
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