Der teure Teil eines Cyberschadens ist selten die Technik, sondern der Stillstand danach.
Ein verschlüsseltes System, ein gesperrter Serverzugang, Kundendaten auf einem fremden Server. Cyberangriffe auf kleine und mittelständische Betriebe laufen in der Regel automatisiert und undifferenziert: Wer eine Schwachstelle hat, wird getroffen. Betriebsgröße schützt nicht.
Die Cyberversicherung deckt drei Schadensarten ab: die eigenen Kosten für Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung, die Haftpflichtansprüche Dritter, wenn deren Daten betroffen sind, und in vielen Tarifen die Kosten externer Krisenspezialisten. Wer ohne Versicherung in einen Vorfall gerät, trägt alle drei Positionen selbst.
Wenn Systeme nicht laufen, läuft nichts. Täglich anfallende Fixkosten, Umsatzausfall und Mehrkosten für den Notbetrieb werden von der Versicherung übernommen.
Daten sichern, Systeme bereinigen, Schwachstellen identifizieren. Das erfordert externe Spezialisten, deren Einsatz erhebliche Kosten verursacht.
Wenn durch den Angriff Daten von Kunden, Partnern oder Mitarbeitern abgeflossen sind, folgen Schadensersatzforderungen und mögliche Bußgeldverfahren. Die Cyberversicherung übernimmt beides.
Behördenmeldungen, Kundeninformation, externe Krisenkommunikation unter Zeitdruck. Viele Tarife stellen dafür spezialisierte Dienstleister bereit, die rund um die Uhr erreichbar sind.
Nicht erst Dienstleister suchen, wenn alles brennt. Der Versicherer vermittelt direkt in die richtigen Hände, rund um die Uhr.
Miete, Gehälter, Kreditraten laufen weiter, auch wenn der Betrieb stillsteht. Das ist der Kern der Betriebsunterbrechungskomponente.
DSGVO-Bußgelder bei Datenpannen können erheblich sein. Die Versicherung schützt bis zur vereinbarten Deckungssumme, auch bei Behördenverfahren.
Viele Tarife umfassen Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und technische Sicherheitschecks. Schadenvermeidung ist Teil der Leistung, nicht nur das Schadenmanagement.
Wie viele Mitarbeiter, welche IT-Infrastruktur, welche Daten werden verarbeitet. Das Risiko ist nicht für alle Betriebe gleich, und der Tarif sollte das abbilden.
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Eine Nummer anrufen. Alles weitere, von der IT-Forensik bis zur Behördenmeldung, koordiniert der Versicherer.
Die meisten Angriffe auf Unternehmen laufen vollautomatisch. Programme scannen das Internet nach bekannten Schwachstellen in veralteter Software, nach Standard-Passwörtern, nach schlecht gesicherten Fernzugängen. Das hat nichts mit der Bekanntheit oder der Größe eines Unternehmens zu tun. Ein Handwerksbetrieb mit zehn Mitarbeitern und einem alten Windows-Server ist ebenso ein Ziel wie ein mittelständischer Produktionsbetrieb mit hundert Mitarbeitern, wenn beide dieselbe Schwachstelle haben.
Wer einen Cybervorfall erlebt, steht vor drei gleichzeitigen Problemen. Erstens die eigenen Kosten: IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Datensicherung, Notlösungen für den laufenden Betrieb, Umsatzausfall durch Betriebsstillstand. Zweitens die Drittschäden: Wenn Kundendaten abgeflossen sind, können betroffene Personen Schadensersatz fordern, und Behörden können nach DSGVO Bußgelder verhängen. Drittens die Krisenkosten: Externe Kommunikation, Rechtsberatung, Benachrichtigung betroffener Personen. Diese drei Blöcke treten gleichzeitig auf, müssen aber gesondert adressiert werden.
Eine Cyberversicherung deckt im Kern alle drei Kostenblöcke bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dazu kommt in den meisten Tarifen die Vermittlung und Übernahme der Kosten für spezialisierte Krisendienstleister: IT-Forensiker, die den Angriff analysieren und stoppen; Datenschutzanwälte, die die Meldepflichten klären; Kommunikationsexperten, die die externe Kommunikation übernehmen. Das ist im Schadensfall mindestens genauso wertvoll wie die reine Kostenübernahme, denn die meisten Betriebe haben keine eingespielten Prozesse für diesen Fall.
Automatisierte Angriffe suchen nicht nach bekannten Unternehmen, sondern nach ungepatchten Systemen und schwachen Passwörtern. Das findet sich in kleinen Betrieben genauso wie in großen. Betriebsgröße ist kein Schutz.
Backups helfen bei Datenverlust. Sie helfen nicht bei Betriebsunterbrechungskosten, Haftpflichtansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern. Das sind drei eigenständige Kostenblöcke, die ein Backup nicht abdeckt.
Viele Tarife schließen Schäden durch Fahrlässigkeit ein, etwa wenn ein Mitarbeiter auf einen Phishing-Link klickt. Was genau gedeckt ist, steht im Bedingungswerk und sollte vor Abschluss geprüft werden.
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