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Die Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurückzukehren.
Begriff ansehen →Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge aus Entgeltumwandlung mit einem Mindestzuschuss zu bezuschussen.
Begriff ansehen →Beihilfe ist der staatliche Zuschuss zu Krankheitskosten für Beamte. Die private Krankenversicherung deckt den verbleibenden Eigenanteil ab.
Begriff ansehen →Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen.
Begriff ansehen →Die Beitragsübernahme bei Arbeitsunfähigkeit verhindert, dass Versicherungsverträge einschlafen, wenn der Versicherte krank ist und nicht zahlen kann.
Begriff ansehen →Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Begriff ansehen →Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenkasse und bietet Mitarbeitern Zusatzleistungen auf Kosten des Arbeitgebers.
Begriff ansehen →Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn durch Ihre Tätigkeit Dritten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht.
Begriff ansehen →Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung für Mitarbeiter im Alter oder bei Invalidität.
Begriff ansehen →Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht Ertragsausfall und laufende Kosten aus, wenn ein Schaden den Betrieb zum Stillstand bringt.
Begriff ansehen →Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Fehler bei ihrer Leitungstätigkeit.
Begriff ansehen →Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den die Versicherung je Schadensfall oder je Vertragsjahr erstattet.
Begriff ansehen →Dienstunfähigkeit ist die beamtenrechtliche Feststellung, dass jemand seinen Dienst dauerhaft nicht mehr verrichten kann.
Begriff ansehen →Die Direktversicherung ist der einfachste und häufigste Weg, betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter einzurichten.
Begriff ansehen →Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter direkt eine Versorgungsleistung und haftet persönlich dafür.
Begriff ansehen →Die Gesundheitsprüfung ist die Risikoabfrage beim Versicherungsabschluss. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen.
Begriff ansehen →Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen.
Begriff ansehen →Die Gruppenunfallversicherung sichert Mitarbeiter rund um die Uhr ab und geht damit über den gesetzlichen Unfallschutz hinaus.
Begriff ansehen →Die Nachhaftung ist der Zeitraum nach Vertragsende, in dem der Versicherer noch für Schäden aus der Vertragslaufzeit haftet.
Begriff ansehen →Die Nachversicherungsgarantie erlaubt, bestehende Verträge bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken.
Begriff ansehen →Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern betrieben wird.
Begriff ansehen →Portabilität beschreibt das Recht, beim Arbeitgeberwechsel die angesparten bAV-Mittel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.
Begriff ansehen →Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige und Angestellte ab einem bestimmten Einkommensniveau.
Begriff ansehen →Die Unterstützungskasse eignet sich als bAV-Durchführungsweg besonders für Beiträge oberhalb der steuerfreien Standardgrenzen.
Begriff ansehen →Unterversicherung liegt vor, wenn der versicherte Wert niedriger ist als der tatsächliche. Im Schadenfall kürzt die Versicherung die Zahlung anteilig.
Begriff ansehen →Mit der Unverfallbarkeit erwirbt ein Mitarbeiter ein dauerhaftes Recht auf seine bAV-Ansprüche, auch wenn er den Arbeitgeber verlässt.
Begriff ansehen →Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen gesetzlichem Rentenanspruch und dem tatsächlichen Einkommensbedarf im Alter oder bei Invalidität.
Begriff ansehen →Die Vertrauensschadenversicherung schützt Betriebe vor finanziellen Schäden durch unehrliche Handlungen eigener Mitarbeiter.
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