Ein Fehler beim Kunden, ein Schaden an fremdem Eigentum, eine Forderung gegen Sie. Die Betriebshaftpflicht steht dafür ein.
Die Betriebshaftpflicht ist der Baustein, ohne den kein Betrieb auskommt. Sie greift, wenn durch Ihre Tätigkeit, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte ein Dritter zu Schaden kommt. Gesetzlich haftet der Betrieb unbegrenzt, die Deckungssumme der Police bestimmt, wie weit der Schutz reicht.
Viele Betriebe haben eine Haftpflichtversicherung, aber selten eine, die noch zum heutigen Betrieb passt. Neue Tätigkeiten, gewachsener Umsatz, veränderte Kundenstruktur: All das ändert das Risikoprofil. Die Police wurde in den seltensten Fällen nachgeführt.
Verletzt sich jemand durch Ihre betriebliche Tätigkeit, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall und mögliche Schmerzensgeldforderungen. Personenschäden können sehr hohe Summen erreichen.
Beschädigt Ihr Betrieb das Eigentum eines Kunden oder Dritten, zahlt die Versicherung Reparatur oder Wiederbeschaffung zum Zeitwert, je nach Vereinbarung auch zum Neuwert.
Entsteht aus einem Sach- oder Personenschaden ein weiterer finanzieller Nachteil, etwa Produktionsausfall beim Kunden, ist das in der Regel mitgedeckt, soweit der Erstschaden versichert war.
Nicht jede Forderung ist berechtigt. Die Versicherung prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab. Das ist oft der Wert, der im Schadenfall am meisten zählt.
Schäden an genau der Sache, an der gerade gearbeitet wird, sind ein eigenes Risiko, das je nach Tarif unterschiedlich behandelt wird. Für Handwerk und technische Berufe ist das oft der entscheidende Punkt.
Wer die Deckungssumme vor zehn Jahren gewählt hat und seitdem gewachsen ist, hat sie in der Regel nie nachgeführt. Zu niedrige Summen sind häufiger als man denkt, und bei Personenschäden kann das teuer werden.
Was im Vertrag nicht steht, ist nicht versichert. Neue Tätigkeiten oder neue Produktlinien müssen dem Versicherer gemeldet werden, sonst entsteht eine stille Lücke.
Wer beratend tätig ist, Software entwickelt oder Dienstleistungen erbringt, verursacht selten physische Schäden. Aber Fehler können finanzielle Schäden auslösen. Das ist Vermögensschadenhaftpflicht, und sie ist nicht automatisch enthalten.
Wir besprechen, was Ihr Betrieb wirklich tut: welche Leistungen, welche Kunden, welche Verträge. Erst dann lässt sich sagen, welche Risiken abgedeckt sein müssen.
Haben Sie bereits eine Police? Wir sehen uns an, was abgedeckt ist, wo Deckungslücken bestehen und ob die Deckungssumme zum heutigen Betrieb passt.
Sie bekommen ein konkretes Angebot mit klarer Deckungssumme und vollständig erfassten Tätigkeiten, ohne Lücken und ohne Überversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Gedeckt sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, und zwar sowohl die Zahlung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter. Letzteres ist oft unterschätzt: Der Versicherer prüft jede Forderung, zahlt berechtigte und kämpft gegen unberechtigte, auf eigene Kosten. Das schützt auch dann, wenn tatsächlich kein Fehler vorlag.
Was die Betriebshaftpflicht nicht abdeckt: Schäden, die das Unternehmen sich selbst zufügt. Reine Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist, müssen extra vereinbart werden. Und Vorsatz ist in keiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wer als Berater oder IT-Dienstleister tätig ist, sollte prüfen, ob eine Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen ist. Diese Berufsgruppen verursachen selten physische Schäden, aber regelmäßig finanzielle.
Die Deckungssumme bestimmt, wie viel die Versicherung maximal zahlt, je Schadensfall oder je Versicherungsjahr. Was darüber hinausgeht, bleibt beim Unternehmen. Für die meisten mittelständischen Betriebe ist eine zu niedrige Deckungssumme das größte Risiko, nicht das Fehlen der Versicherung selbst. Personenschäden, bei denen jemand dauerhaft beeinträchtigt wird, können Summen im siebenstelligen Bereich erreichen. Wer eine Deckungssumme gewählt hat, die vor zehn Jahren für einen kleineren Betrieb ausreichend war, und seitdem gewachsen ist, ohne die Summe anzupassen, ist im Schadenfall unterversichert.
Ein häufiger Streitpunkt in der Betriebshaftpflicht sind Tätigkeitsschäden: Schäden an der Sache, an der gerade gearbeitet wird. Ein Installateur, der beim Einbau einer Rohrleitung die Wand beschädigt, verursacht einen Sachschaden. Ob das die Betriebshaftpflicht deckt, hängt davon ab, wie der Vertrag formuliert ist. Für Handwerk und technische Berufe ist das ein zentraler Punkt, der bei jedem Neuabschluss oder jeder Überprüfung besprochen werden muss.
Für bestimmte Berufsgruppen ja, etwa für Ärzte, Anwälte oder Architekten. Für die meisten Betriebe ist sie keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich unverzichtbar. Wer in Kontakt mit Kunden, Lieferanten oder der Öffentlichkeit kommt, also praktisch jeder Betrieb, braucht diesen Schutz.
Die Prämie hängt von der Branche, dem Jahresumsatz, den Tätigkeiten und der gewählten Deckungssumme ab. Für kleine Betriebe mit überschaubarem Risikoprofil gibt es günstige Lösungen, für Betriebe mit komplexen Tätigkeiten steigt der Beitrag entsprechend.
Nicht zwingend. Aber prüfen lohnt sich: Hat Ihr Betrieb neue Tätigkeiten aufgenommen? Ist der Umsatz gewachsen? Stimmt die Deckungssumme noch? Wenn ja, gibt es in der Regel Anpassungsbedarf.
Ja. Mitarbeiter, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Schaden verursachen, sind über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens mitversichert. Vorsätzliche Handlungen sind ausgeschlossen.
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen.