Der Dienstherr übernimmt einen Teil. Ihre private Absicherung muss genau den Rest abdecken.
Beamte sind in der Regel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Ihr Dienstherr zahlt stattdessen Beihilfe, einen Zuschuss zu Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil tragen Beamte selbst, in der Praxis über eine private Krankenversicherung, die genau auf diesen Anteil ausgerichtet ist.
Wer als Beamtenanwärter oder im Referendariat damit zu lange wartet, zahlt später höhere Prämien oder hat weniger Tarifoptionen. Vorerkrankungen, die sich bis dahin entwickelt haben, fließen in die Gesundheitsprüfung ein. Den günstigsten Einstieg gibt es einmal, und der liegt am Anfang.
Der Dienstherr erstattet Beamten einen gesetzlich festgelegten Anteil ihrer Krankheitskosten. Dieser Beihilfesatz hängt vom Status und vom Bundesland ab und ändert sich mit dem Übergang in den Ruhestand.
Der Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, wird über die private Krankenversicherung abgedeckt. Der Tarif muss so gewählt werden, dass Beihilfe und PKV zusammen die Kosten vollständig decken, ohne Lücken und ohne Doppelversicherung.
Sobald das Beamtenverhältnis beginnt, sollte die PKV abgeschlossen werden. Je früher der Einstieg, desto niedriger der Beitrag, denn er richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss.
Referendare sind Beamte auf Widerruf. Auch für sie gilt: nicht bis zur Übernahme in ein festes Beamtenverhältnis warten. Wer im Referendariat abschließt, hat in der Regel günstigere Konditionen als zwei Jahre später.
Ein Tarif, der auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt ist, vermeidet Doppelversicherung und unnötige Prämie. Was die Beihilfe zahlt, muss die PKV nicht nochmals abdecken.
Kinder beihilfeberechtigter Beamter können in der PKV beitragsfrei oder beitragsgünstig mitversichert werden. Das hängt vom Tarif und vom Beihilfesatz für Kinder ab.
Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz typischerweise. Wer das bei der Tarifwahl berücksichtigt, stellt sicher, dass der PKV-Beitrag dann nicht unnötig hoch ist.
Ihr aktueller Beihilfesatz ergibt sich aus Ihrem Dienstrecht und dem Bundesland. Das ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Der PKV-Tarif deckt exakt den Anteil ab, den die Beihilfe nicht trägt. Wir legen Ihnen das mit konkreten Beitragsangaben vor.
Wir begleiten den Abschluss direkt bei Beginn des Beamtenverhältnisses, damit der günstigste Einstiegszeitpunkt nicht verpasst wird.
Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und haben auch keinen Anspruch auf deren Leistungen. Stattdessen erhalten sie vom Dienstherrn Beihilfe, einen Erstattungsanspruch für einen Teil ihrer Krankheitskosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom jeweiligen Beihilferecht des Bundeslandes und vom Status ab. Aktive Beamte haben in vielen Ländern einen Beihilfesatz von 50 Prozent, für Kinder liegt er häufig höher. Im Ruhestand steigt der Satz typischerweise an. Den verbleibenden Anteil tragen Beamte selbst, und genau dafür schließen sie eine private Krankenversicherung ab.
Der PKV-Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer mit 25 Jahren als Beamtenanwärter abschließt, zahlt dauerhaft weniger als jemand, der bis 30 wartet. Vorerkrankungen, die sich in den Zwischenjahren entwickelt haben, können zu Risikozuschlägen führen oder bestimmte Leistungen aus dem Schutz ausschließen. Im Referendariat, also während der Ausbildungszeit, besteht bereits Anspruch auf Beihilfe. Das ist der frühestmögliche und in der Regel günstigste Zeitpunkt für den PKV-Abschluss.
Ein Beihilfetarif in der PKV ist nicht derselbe wie ein normaler PKV-Tarif. Er ist so konzipiert, dass er zusammen mit der Beihilfe die Kosten vollständig abdeckt, ohne die Leistungen zu doppeln. Wer einen normalen PKV-Tarif ohne Beihilfeabstimmung abschließt, zahlt möglicherweise für Leistungen, die der Dienstherr ohnehin übernimmt. Wer einen zu knapp bemessenen Tarif wählt, riskiert Lücken. Die Abstimmung auf den individuellen Beihilfesatz ist der entscheidende Schritt bei der Tarifwahl.
Nicht im rechtlichen Sinn. Beamte können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, erhalten dann aber keine Beihilfe. In der Praxis entscheiden sich fast alle Beamten für die PKV, weil sie im Zusammenspiel mit der Beihilfe wirtschaftlich sinnvoller ist.
So früh wie möglich. Mit Beginn des Referendariats besteht Anspruch auf Beihilfe. Wer zu diesem Zeitpunkt eine PKV abschließt, zahlt den Beitrag auf Basis des jungen Eintrittsalters und eines gesunden Ausgangszustands.
Endet das Beamtenverhältnis, endet auch der Beihilfeanspruch. Die PKV läuft weiter, aber nicht mehr als Beihilfetarif. In diesem Fall besteht das Recht auf Wechsel in die GKV, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ja. Kinder beihilfeberechtigter Beamter haben häufig einen eigenen Beihilfeanspruch. Der verbleibende Anteil kann in der PKV mitversichert werden, in vielen Tarifen zu günstigen Konditionen.
Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz in der Regel. Das bedeutet: Die PKV muss dann weniger leisten, und der Beitrag sollte entsprechend angepasst sein. Das ist ein Aspekt, den wir bei der Tarifwahl von Anfang an einkalkulieren.
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