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Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist die beamtenrechtliche Feststellung, dass jemand seinen Dienst dauerhaft nicht mehr verrichten kann.

Für Beamte gibt es statt der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit: Der Dienstherr stellt amtlich fest, dass der Beamte seinen konkreten Dienst auf Dauer nicht mehr erfüllen kann. Die Folge ist die Versetzung in den Ruhestand, verbunden mit einem Ruhegehalt, das von Dienstzeit und Besoldungsgruppe abhängt.

Das Ruhegehalt fällt in frühen Dienstjahren deutlich niedriger aus als das aktive Gehalt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beamte dienstunfähig geschrieben wird, unabhängig von der Dienstzeit. Wichtig ist, dass die Police explizit auf die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit abstellt und nicht nur auf den allgemeinen BU-Begriff.

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