Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen.
Wer nicht mehr gehen, sehen, sprechen oder Treppen steigen kann, verliert Grundfähigkeiten, die für viele Berufe unverzichtbar sind. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald eine dieser definierten Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt ist, ohne dass Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne nachgewiesen werden muss.
Das macht sie zu einer Alternative für Personen, denen der Abschluss einer BU-Versicherung verwehrt ist, etwa wegen Vorerkrankungen oder körperlich belastender Berufe, die zu sehr hohen Prämien führen würden. Der Leistungsauslöser ist objektiver und einfacher zu belegen als bei der BU. Die genauen Fähigkeiten, deren Verlust zur Leistung führt, variieren je nach Police erheblich. Ein sorgfältiger Vergleich der Leistungskataloge lohnt sich.