Nach einem Versicherungsfall läuft die Karenzzeit, bevor die Versicherung zu zahlen beginnt. Betriebe tragen diesen Zeitraum selbst.
Die Karenzzeit ist die vereinbarte Frist zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalls und dem ersten Tag, an dem die Versicherung Leistungen erbringt. Während dieser Zeit liegt die finanzielle Last beim Betrieb.
In der Betriebsunterbrechungsversicherung bedeutet das: Fällt der Betrieb nach einem Brand oder Wasserschaden aus, beginnt die Erstattung erst nach Ablauf der Karenzzeit. Wer eine längere Karenzzeit wählt, zahlt in der Regel eine niedrigere Prämie, trägt aber in den ersten Tagen oder Wochen mehr Risiko selbst. Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung findet die Karenzzeit Anwendung: Je länger die Frist, bevor die BU-Rente einsetzt, desto günstiger der Beitrag.
Nicht zu verwechseln mit der Wartezeit: Die Wartezeit gilt bei Vertragsabschluss und legt fest, wie lange man versichert sein muss, bevor überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Die Karenzzeit setzt erst ein, wenn ein Schadenfall tatsächlich eingetreten ist.