Die Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurückzukehren.
Wer privat krankenversichert ist und vorübergehend in die gesetzliche Krankenkasse wechseln muss, etwa wegen Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder niedrigerem Einkommen, verliert sonst den PKV-Status. Eine spätere Rückkehr würde eine neue Gesundheitsprüfung erfordern, bei der zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen zu Risikozuschlägen führen können.
Die Anwartschaftsversicherung verhindert das: Gegen eine deutlich niedrigere Prämie wird das Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif gesichert. Es gibt zwei Varianten: die kleine Anwartschaft sichert nur das Rückkehrrecht, die große Anwartschaft erhält zusätzlich die Altersrückstellungen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt davon ab, wie lange die Unterbrechung voraussichtlich dauert.