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Gesundheit

Beihilfe

Beihilfe ist der staatliche Zuschuss zu Krankheitskosten für Beamte. Die private Krankenversicherung deckt den verbleibenden Eigenanteil ab.

Beamte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Stattdessen erstattet der Dienstherr, also Bund, Land oder Gemeinde, einen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten direkt. Dieser Erstattungsanteil heißt Beihilfe und liegt je nach Familienstand und Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.

Den verbleibenden Eigenanteil sichern Beamte typischerweise über eine private Krankenversicherung ab, die speziell auf das Beihilfesystem abgestimmt ist. Diese Kombination ist in der Regel deutlich günstiger als eine vollständige PKV ohne Beihilfe. Was als beihilfefähig anerkannt wird, regeln die jeweiligen Beihilfevorschriften des Dienstherrn, die sich zwischen Bund und Ländern unterscheiden.

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