Die Nachhaftung ist der Zeitraum nach Vertragsende, in dem der Versicherer noch für Schäden aus der Vertragslaufzeit haftet.
Bei Haftpflichtversicherungen gilt in Deutschland das Schadensereignisprinzip: Ein Schaden ist gedeckt, wenn er während der Vertragslaufzeit eingetreten ist, auch wenn der Anspruch erst danach geltend gemacht wird. Diese Nachhaftungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in der Regel fünf Jahre nach Vertragsende.
Relevant wird das bei Betriebsaufgaben, Unternehmensverkäufen oder einem Wechsel des Versicherers. Wer den Vertrag kündigt, sollte wissen, dass der alte Versicherer für Ereignisse aus der Laufzeit weiter zuständig bleibt. Bei D&O-Versicherungen funktioniert das teilweise anders: Dort gibt es Verträge auf Claims-made-Basis, bei denen der Zeitpunkt der Anspruchserhebung und nicht der Zeitpunkt des Schadens entscheidend ist.