VERSICHERUNGSAGENTUR · WIESBADEN
Nicolay & Partner BETRIEBSRENTE · BENEFITS · ABSICHERUNG
Nicolay & Partner
Erstgespräch vereinbaren
Start / Glossar / Obliegenheit
Vertrag verstehen

Obliegenheit

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers. Werden sie verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Nicht alles, was der Versicherer erwartet, ist eine Rechtspflicht. Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, deren Verletzung keine Klage nach sich zieht, aber zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Typische Beispiele: vorgeschriebene Sicherungen im Brandschutz einhalten, einen Schaden unverzüglich melden oder keine Maßnahmen treffen, die den Schaden vergrößern.

Obliegenheiten können vor dem Versicherungsfall gelten, etwa bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, oder danach, etwa Schäden nicht eigenständig zu beseitigen, bevor der Versicherer die Lage begutachtet hat. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden; bei Vorsatz entfällt sie in der Regel vollständig.

← Alle Begriffe im Glossar
Erstgespräch vereinbaren