Unterversicherung liegt vor, wenn der versicherte Wert niedriger ist als der tatsächliche. Im Schadenfall kürzt die Versicherung die Zahlung anteilig.
Wer eine Maschine für 100.000 Euro versichert, die inzwischen 140.000 Euro Wiederbeschaffungswert hat, ist unterversichert. Im Schadenfall erstattet die Versicherung nur im Verhältnis des versicherten Werts zum tatsächlichen Wert, also weniger als der Schaden beträgt.
Unterversicherung entsteht oft schleichend: Preise steigen, Bestände wachsen, neue Anlagen kommen hinzu, aber der Versicherungsvertrag wird nicht angepasst. Besonders betroffen sind Inhalts- und Gebäudeversicherungen. Viele Policen bieten eine Unterversicherungsverzichtsklausel, die greift, wenn der versicherte Wert nach einer vereinbarten Methode ermittelt wurde. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, den Wert aktuell zu halten.