Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge aus Entgeltumwandlung mit einem Mindestzuschuss zu bezuschussen.
Wenn ein Mitarbeiter Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Betrag. Er ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent davon als Arbeitgeberzuschuss weiterzugeben, bei Neuverträgen seit 2019, bei Bestandsverträgen seit 2022.
Viele Arbeitgeber leisten mehr als diesen Mindestbetrag, entweder als Teil eines Gesamtpakets zur Mitarbeitergewinnung oder weil sie selbst einen Teil der Beiträge übernehmen. Für Betriebe ist der Zuschuss kein reiner Kostenfaktor: Er ist zusammen mit dem umgewandelten Anteil bis zu den gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.