Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter direkt eine Versorgungsleistung und haftet persönlich dafür.
Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist das älteste bAV-Modell. Der Arbeitgeber gibt eine schriftliche Zusage über eine zukünftige Versorgungsleistung und muss dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Fällt das Unternehmen in Insolvenz, sichert der Pensionssicherungsverein (PSV) die Ansprüche ab, wofür Beiträge zu zahlen sind.
Bei mittelständischen Betrieben ist die Direktzusage selten: Sie belastet die Bilanz, und der Arbeitgeber haftet unmittelbar. Für Gesellschafter-Geschäftsführer kann sie steuerlich attraktiv sein, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und wird von der Finanzverwaltung regelmäßig geprüft.