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Betriebliche Versorgung

Betriebsrente (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung für Mitarbeiter im Alter oder bei Invalidität.

Die gesetzliche Rente reicht für die meisten Arbeitnehmer nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Die betriebliche Altersvorsorge ist der Weg, über den Arbeitgeber diese Lücke für ihre Mitarbeiter schließen können. Arbeitnehmer haben gesetzlich das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln.

Für den Arbeitgeber ist die bAV auch ein konkretes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte: Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, was die Lohnnebenkosten senkt. Die bAV kann über fünf Durchführungswege organisiert werden, am häufigsten über eine Direktversicherung.

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