Die Beitragsübernahme bei Arbeitsunfähigkeit verhindert, dass Versicherungsverträge einschlafen, wenn der Versicherte krank ist und nicht zahlen kann.
Wer längere Zeit krank ist und kein Einkommen hat, kann Beiträge für Lebens- oder BU-Versicherungen nicht aus eigener Tasche zahlen. Ohne Regelung müsste der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden, was den Versicherungsschutz dauerhaft verschlechtert.
Eine Klausel zur Beitragsübernahme bei Arbeitsunfähigkeit verhindert genau das: Der Versicherer übernimmt die Beiträge, solange der Versicherte arbeitsunfähig ist, in der Regel ab einer Krankheitsdauer von sechs Wochen. Diese Klausel ist nicht in jedem Vertrag enthalten und muss aktiv vereinbart werden. Besonders für Selbständige ohne gesetzliche Lohnfortzahlung ist sie wichtig.