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Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn durch Ihre Tätigkeit Dritten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht.

Verursachen Ihr Betrieb, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte einen Schaden bei Dritten, haften Sie dafür, im schlimmsten Fall unbegrenzt mit dem Betriebsvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenzahlung und, was oft unterschätzt wird, auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gedeckt sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und daraus unmittelbar entstehende Vermögensschäden. Für Betriebe ist die Deckungssumme eine entscheidende Stellgröße: Zu niedrig gewählt, verbleibt ein Teil des Schadens beim Unternehmen. Außerdem sollten alle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten vollständig im Vertrag erfasst sein. Nicht abgedeckt sind Eigenschäden sowie reine Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, sofern nicht ausdrücklich mitversichert.

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