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D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Fehler bei ihrer Leitungstätigkeit.

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich, wenn Ihnen ein Managementfehler nachgewiesen wird. Ob eine falsche Investitionsentscheidung, ein Compliance-Verstoß oder eine fehlerhafte Vertragsgestaltung: Ansprüche können von der Gesellschaft selbst, von Gesellschaftern oder von Dritten gestellt werden.

Die D&O-Versicherung übernimmt in diesen Fällen die Verteidigungskosten und, sofern der Anspruch berechtigt ist, die Schadensleistung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Auch wenn ein Anspruch letztlich unbegründet ist, können die Verfahrenskosten erheblich sein. Für Betriebe mit mehreren Gesellschaftern oder einem Fremdgeschäftsführer ist dieser Schutz besonders relevant.

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