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Gruppenunfallversicherung

Die Gruppenunfallversicherung sichert Mitarbeiter rund um die Uhr ab und geht damit über den gesetzlichen Unfallschutz hinaus.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Was im Urlaub, in der Freizeit oder auf dem Heimweg passiert, bleibt ungedeckt. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt bei dauerhafter Invalidität oder Tod durch Unfall, unabhängig davon, wann und wo er sich ereignet hat.

Für Betriebe ist sie auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Leistungen können als Einmalsumme, als Rente oder kombiniert gestaltet werden. Prüfen Sie, ob Dienstreisen automatisch eingeschlossen sind und in welchem Verhältnis die Versicherungssumme zum tatsächlichen Bedarf der Mitarbeiter steht.

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