Die Vertrauensschadenversicherung schützt Betriebe vor finanziellen Schäden durch unehrliche Handlungen eigener Mitarbeiter.
Unterschlagung, Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung durch eigene Mitarbeiter: Solche Fälle sind unangenehm und in der Praxis häufiger als erwartet. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen entstehen, die im Vertrauen des Unternehmens stehen.
Gedeckt sind in der Regel direkte Vermögensschäden: entwendetes Geld, manipulierte Überweisungen oder verschwundene Waren. Schäden durch unbewusste Fehler sind nicht eingeschlossen, das ist Sache der Haftpflicht. Klären Sie beim Abschluss, ob auch Schäden durch externe Dritte abgedeckt sind, die mit Mitarbeitern zusammenwirken, und ob ein Mindestschadenbetrag als Selbstbehalt gilt.