Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht Ertragsausfall und laufende Kosten aus, wenn ein Schaden den Betrieb zum Stillstand bringt.
Ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Maschinenausfall kann einen Betrieb für Wochen oder Monate lahmlegen. Die eigentliche finanzielle Last entsteht danach: Gehälter laufen weiter, Miete und Kreditraten sind zu bedienen, Kunden wandern ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht diesen Ertragsausfall aus.
Sie greift, wenn durch einen versicherten Sachschaden die Betriebstätigkeit eingeschränkt oder eingestellt werden muss. Entschädigt werden der entgangene Deckungsbeitrag und die fortlaufenden Fixkosten, begrenzt auf die vereinbarte Haftzeit. Die Versicherung ist in der Regel an eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung gekoppelt. Achten Sie auf die Länge der Haftzeit und eine mögliche Karenzzeit zu Beginn des Schadensfalls.