Die Unterstützungskasse eignet sich als bAV-Durchführungsweg besonders für Beiträge oberhalb der steuerfreien Standardgrenzen.
Während Direktversicherung und Pensionskasse bei der Beitragshöhe an steuerliche Grenzen stoßen, ermöglicht die Unterstützungskasse auch deutlich höhere Beiträge ohne sofortige Versteuerung. Sie eignet sich vor allem für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine substanzielle Versorgung aufbauen wollen.
Die Unterstützungskasse ist rechtlich selbständig und erscheint nicht in der Bilanz des Arbeitgebers. Allerdings besteht eine Nachschusspflicht: Reichen die Mittel der Kasse nicht aus, muss der Arbeitgeber einspringen. Daher werden Unterstützungskassen häufig rückgedeckt, also durch eine Lebensversicherung abgesichert. Die steuerliche Gestaltung ist komplex und erfordert sorgfältige Planung.