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Betriebliche Versorgung

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen gesetzlichem Rentenanspruch und dem tatsächlichen Einkommensbedarf im Alter oder bei Invalidität.

Die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt typischerweise nur einen Teil des letzten Nettogehalts. Für viele Arbeitnehmer entsteht dadurch eine Lücke zwischen dem, was sie im Ruhestand erhalten, und dem, was sie tatsächlich benötigen. Ähnliches gilt bei Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft deutlich niedriger als erwartet.

Für Betriebe ist die Versorgungslücke der Ausgangspunkt für die bAV-Beratung. Eine individuelle Berechnung zeigt, wie groß die Lücke tatsächlich ist, und macht deutlich, welcher Beitrag nötig wäre, um sie zu schließen. Das schafft Transparenz gegenüber Mitarbeitern und eine sachliche Grundlage für die Produktauswahl.

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